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Im Moment ist es so, dass rechtlich gesehen alle Monopole
als "böse" gelten und daher staatlich reguliert werden
müssen. Zuständig dafür ist eine staatliche Stelle, die - nun ja, auch
ein Monopol ist.
Es handelt sich um die Bundesnetzagentur,
die früher einmal RegTP hieß (Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post). Wie es sich für ein gutes Monopol gehört,
dehnt es seinen Einflussbereich immer weiter aus, inzwischen auf
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Da Beispiele ja manchmal mehr sagen als lange theoretische
Erörterungen, möchte ich hier einmal einen kleinen Arbeitsablauf dieses
Staatsmonopols Bundesnetzagentur schildern.
Sie ist unter Anderem für die Vergabe der 0700er Nummern zuständig
(das sind spezielle Service-Telefonnummern).
Wer Anfang 2001 eine solche Nummer beantragt hat, dem wurde sie
damals auch zugeteilt. Diese Zuteilung ist ein "gebührenpflichtiger
Tatbestand lt. TNGebV" und kostet in heutigem Geld 62,50 Euro.
Wir sprechen hier von der reinen Zuteilung - die technische Abwicklung macht ein
privates Unternehmen, zum Beispiel die Deutsche Telekom. Gratis übrigens
(natürlich werden dann monatliche Gebühren fällig). Die Netzagentur
dagegen macht nichts, außer der Zuordnung einer Nummer an eine
Person (also das, was in der technischen Abwicklung automatisch mit
enthalten ist),
und dieser Service kostet 62,50 Euro. Man spricht in diesem Zusammenhang
gern von Monopolgewinnen.
Für die Antragssteller aus dem Jahr 2001 kam aber nie eine Rechung, was ja auch eine eigene Form von
Service ist. Leider kommt statt dessen etwa fünf Jahre später (um genau
zu sein am 15.02.2006) eine Mahnung über 63,27 Euro, von wem genau, ist
ein bisschen schwer zu erkennen, aber irgendwo steht immerhin
"Bundesnetzagentur (vorm. RegTP)". Diese Mahnung hat sogar eine
Telefonnummer darauf ("für Rückfragen"), die man aber nicht
erreichen kann, weil sie immer besetzt ist. Die Mahnung hat auch noch eine
andere Telefonnummer, zwar nicht für Rückfragen, aber immerhin
erreichbar. Wer an jenem Tag angerufen hat, war nicht allein. Ob er
vielleicht eine Mahnung über 63,27 EUR bekommen habe? Dann gehe es um
eine 0700er Nummer, Details wisse der nette Herr, den man immerhin
erreicht hat, aber nicht, sondern nur die
Bundesnetzagentur. Doch, doch, die ist auch erreichbar - er habe es auch schon
einmal geschafft. Ah ja. Und mit wem spricht man eigentlich gerade? Na,
mit der Bundeskasse in Trier. Ist doch klar.
Drei Tage später hat man es auch bei der Netzagentur geschafft. Die Dame der
Bundesnetzagentur erklärt zuallererst und ungefragt, dass sie das
dürfen. Was dürfen? Na, nach fünf Jahren noch eine Zahlung einfordern.
Bei Privaten wäre das zwar schon nach drei Jahren verjährt, aber hier handele
es sich ja um eine Behörde, daher geht das. Und wieso kommt die Rechnung,
Verzeihung: Mahnung ohne Rechnung, erst jetzt? Es gab ein kleines Problem
mit der Software, die konnte keine Rechnungen stellen. Fünf Jahre lang
nicht.
Ob sie dann vielleicht einmal die Rechnung faxen könne, zu der
die Mahnung ja schon vorliegt? Und zwar an
die von der Behörde zugeteilte 0700er Nummer? Nein, leider, an eine 700er
Nummer, das geht nicht. Wir brauchten
schon eine "richtige" Faxnummer. Aber mit einer solchen
richtigen Faxnummer erhält man dann umgehend die - nein, nicht Rechnung,
sondern "Festsetzung von Gebühren nach TKG mit in der Anlage explizit
aufgeführten Sachverhalten ... aus Gebührentatbeständen nach der
Telekommunikations-Nummerngebührenverodnung".
Dies ist eine wahre Geschichte. Und jetzt fragen Sie sich bitte, ob ein
solches staatliches Monopol ein guter oder ein schlechter Ersatz für ein
privates "natürliches Monopol" im Telekommunikationsbereich
ist.
Kleiner Nachtrag im Frühling 2008: Bis heute erreichen mich
Geschichten, die sich exakt so abspielen wie hier geschildert. Immerhin
beziehen sich jetzt die Mahnungen schon auf das Jahr 2004 (also nur noch
ein Jahr hinter der für Private geltenden Verjährungsfrist), dafür
erhebt die Bundesnetzagentur jetzt gleich Säumniszuschläge. Das
Staatsmonopol baut seinen Service rasant aus.
T-Net vor Ort
Da wir gerade bei Anekdoten über die Bundesnetzagentur sind, hier noch
eine: Bis vor Kurzem haben einige Telefonunternehmen, darunter auch die
Deutsche Telekom, einen speziellen Tarif angeboten, bei dem man in einem
Ortsnetz eine Telefonnummer haben konnte, auch dann, wenn man in dem
betreffenden Ortsnetz gar kein Büro hat (bei der Telekom hieß das "T-Net
vor Ort"). Das ist ein sehr interessanter Service für Unternehmen
oder Privatpersonen, die umgezogen sind und eine alte Telefonnummer
behalten möchten. Oder auch ein Service für Firmen, die gern lokal
erreichbar sein möchten, um Telefonkosten für ihre Kunden zu senken ohne
gleich eine ungeheuer teure 0800er Nummer einrichten zu müssen. Mit
anderen Worten, es ist ein Tarif, über den sich alle freuen. Und wie es
im Wettbewerb üblich ist, schafft eine gute Telefongesellschaft solche
Vorteile für ihre Kunden, um der eigenen Konkurrenz (und sei diese auch
nur latent) voraus zu sein. Alle freuten sich also in den Jahren 2003 bis
2006, dass es diesen Tarif gab.
Bis auf einige Beamte bei der Nummervergabeabteilung der
Bundesnetzagentur. Da haben doch tatsächlich einige Unternehmen einfach
einen Tarif neu geschaffen! Ohne Genehmigung! (Originalton übrigens; ich
habe angerufen.) Das ist so, wie wenn ein volkseigener Betrieb auf einmal
neue Mixer herstellt, die zwar die Kunden gern haben möchten, die das ZK
aber nicht genehmigt hatte. In der Bundesnetzagentur atmet eben der
Sozialismus. Folglich musste dieser Tarif wieder weg. Nicht genehmigt,
nicht genehmigungsfähig (wieso eigentlich nicht?), also verboten. Die
Konkurrenzhüter beseitigen effektiv die Vorzüge der Konkurrenz.
Erfolg: Wir müssen auf die 0700er Nummern umsteigen, die leider teurer
sind, die die Kunden nicht akzeptieren und die die Bundesnetzagentur nicht
mit Faxen beschicken kann. Na also. Mit dem Staatsmonopol zum
Wettbewerb.
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