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Ein Kündigungsschutz ist gut für die Arbeitnehmer; Mieterschutz
ist gut für die Mieter; Unterhaltspflicht ist
gut für Frauen; ein Paketmonopol ist gut für die Post. Ist doch
klar, oder? Oder?
Bleiben wir mal beim Kündigungsschutz (der kann sich auf
Arbeitsverhältnisse oder auch auf Mietverhältnisse beziehen): Wen ganz genau
schützt dieser Schutz? Natürlich den Mieter,
werden Sie wohl sagen. Wenn Sie das exakt so sagen, dann gebe ich Ihnen sogar
recht; sagen Sie hingegen, das sei gut für die Mieter, dann bestreite
ich es. Was ist der Unterschied? Nun, der Mieter ist derjenige, der
gerade in der Wohnung wohnt. Für den ist es natürlich zunächst einmal
"gut", geschützt zu sein (nun ja, auch dieses "natürlich" werde ich weiter unten noch etwas
hinterfragen,
aber lassen wir es hier erst einmal dabei).
Wer sind die Mieter? Das sind die Personen, die generell
Wohnungen mieten, also auch die, die derzeit keine Wohnung gemietet haben
oder umziehen wollen. Und auf einmal sehen wir, dass hier eine kleine
Asymmetrie zwischen diesen beiden Untergruppen besteht. Das Recht, das der
Mieter in der Wohnung hat, geht zulasten derjenigen Mieterin vor
der Wohnung, die gern in die Wohnung einziehen würde. Die
Wohnungssituation hat sich inzwischen fast überall entspannt, aber
erinnern Sie sich noch an die Zeiten der strengen Knappheit? Da mussten
Sie als neuer Mieter oftmals einen "Abstand" für einen
abgenutzten Teppichboden und ein paar heruntergekommene Gardienen bezahlen
- an den alten Mieter. Das war natürlich nur eine verdeckte Transaktion
des alten Mieters, um Ihnen wenigstens einen Teil des Wertes seines Sonderrechts abzunehmen. Denn der alte Mieter wusste selbstverständlich,
dass er das Sonderrecht verliert, indem er auszieht. Und weil er nicht den
vollen Wert dieses Rechtes verlangen konnte, blieb er sicherlich länger
in der Wohnung als er es ohne Existenz dieses Rechtes getan hätte - was
wiederum ein Nachteil für die draußen wartende, potenzielle Mieterin
ist.
Das gleiche gilt für Arbeitsverträge und zu einem gewissen Grad auch
für Tarif- oder gar Mindestlöhne: All diese schönen Dinge kommen
denjenigen zugute, die schon im Job sind. Denen, die keinen haben, schaden
sie. Ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer etwa schützt zunächst
einmal einen Angestellten, und das ist ja nicht das Schlechteste. Er
schützt aber eben nur denjenigen, der bereits angestellt ist.
Gleichzeitig löst er eine Verhaltensänderung der Arbeitgeber aus: Weil
sie wissen, dass sie sich von Mitarbeitern schwer wieder trennen können,
stellen sie weniger ein. Das schadet den Arbeitnehmern, die keinen
Job haben.
Die Jugendlichen in Frankreich haben Anfang 2006 wochenlang einen
halben Bürgerkrieg veranstaltet, weil der Kündigungsschutz für die
Anfangszeit des Erwerbslebens der Jugendlichen aufgehoben werden sollte.
Diese Proteste entsprangen der Wut darüber, dass sich von der alten
Generation ausgebeutet fühlten und die Aufhebung des Kündigungsschutzes
als eine weitere Benachteiligung empfanden. Erstaunlichweise sahen sie
nicht, dass der Schutz nur einige von ihnen schützt und vielen schadet:
Denn viele sind ja arbeitslos. Für diese wäre es ein Vorteil gegenüber
den nicht jugendlichen Arbeitnehmern gewesen und hätte sicherlich zu
einer Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit geführt. Weshalb sahen sie
das nicht?
Wieso
sehen wir nicht die negative Seite der Wohltaten?
Woran liegt es, dass uns unser Alltagsverstand sagt, ein Recht müsse immer etwas Vorteilhaftes sein (für ein Wahlrecht
habe ich einen eigenen Beitrag darüber), dass es hier aber gerade
denjenigen schadet, denen es eigentlich nützen soll?
Daran, dass unser Alltagsdenken von einem Status Quo ausgeht und
dann nur einen Denkschritt macht. Dieser sagt uns: Wenn die Mieter
geschützt sind, dann ist das gut für sie. Wir denken nicht: "Und
wie reagieren die Vermieter auf diesen Schutz?" Täten wir es, dann
sähen wir, dass es zwei Effekte gibt: einen primären, den wir mit dem
Schutz beabsichtigen, und einen sekundären, den wir nicht beabsichtigen,
der aber zwangsläufig entsteht, weil durch ein Sonderrecht auch andere Beteiligte ihr
Verhalten ändern.
Erst
die Spieltheorie bringt uns bei, wie wir auch indirekte Effekte mit
einbeziehen; denn diese entstehen meist durch die Reaktion (oder durch
vorauseilende Verhaltensänderungen) Anderer.
Und
was hat das mit einem Monopol zu tun?
"Also gut," sagen Sie, "Mieter sind eben keine homogene
Gruppe, und daher geht der Schuss für die verhinderten Mieter nach hinten
los. Aber wenn die Post ein Monopol (also ein Sonderrecht) für die
Paketzustellung hat, dann kann das doch für die Post beim besten Willen
kein Nachteil sein!" Voller Gram fällt Ihnen auch die Würstchenbude
am Flughafen oder auf einer Messe ein, die Ihnen für einen Hotdog
spielend den Preis für ein echtes Mittagessen abknöpft, und zwar nicht
etwa wegen der grandiosen Qualität der Würstchen, die da ins Brötchen
gequetscht sind, sondern einzig und allein, weil sie ein exklusives Recht
haben, an dieser einen Stelle ihre heißen Hunde anzubieten. In einem
Punkt haben Sie mit dieser Analyse durchaus recht: Nämlich dass Sie der
Leidtragende sind, der überhöhte Preise zahlt.
Aber von hier ab greift unsere Alltagsanalyse schon zu kurz. Denn wir
fragen uns nicht, an wen
eigentlich der "Übergewinn" geht, der hier abgeschöpft wird, wie
die Ökonomen dazu sagen. Wenn Sie ab heute in die Zukunft blicken, dann geht
er zwar in der Tat an den Würstchenbudenbesitzer, aber der hat eine drängende
Frage: Wieviel musste er eigentlich für dieses Recht bezahlen? Und an
wen?
Im Falle des Würstchenbudenbesitzers ist der Fall ziemlich klar: Nicht er
selbst, sondern die Messebetreiberin hat das Recht überhaupt erst geschaffen, indem sie ein Exklusivrecht vergibt. Wieso tut sie das
eigentlich? Ganz einfach: Indem sie ein Exklusivrecht schafft, kann sie
dieses Recht zu höheren Preisen verkaufen als wenn sie nicht-exklusive
Rechte an mehrere Würstchenbudenbetreiber vergeben würde; einfach
deshalb, weil die konkurrierenden Betreiber den Konsumenten keine
Überrendite abknöpfen könnten. Folglich schafft sie erst ein Recht, das
einem Dritten zugute kommt (nämlich dem Würstchenbudenbetreiber) und
einem Vierten schadet (nämlich den Kunden), nur um
es zu einem hohen Preis an den Dritten verkaufen zu können. Gute Strategie, oder?
Damit sind die geschädigten Kunden sauer auf den Würstchenverkäufer und der Gewinn landet in der
Tasche der Messebetreiberin. Und schon passiert es, dass die Zustellung eines Paketes
auf ein Messegelände genauso viel kostet wie der Versand von Afrika bis
zum Messetor (angeblich so geschehen bei der Expo 2000 in Hannover).
Mit anderen Worten: Bevor wir uns für den Inhaber eines Rechtes
freuen, sollten wir klären, um welchen Preis er es bekommen hat. Manchmal
ist dieser Preis ein echter, offengelegter Preis, manchmal ist er
versteckt. Die Post zum Beispiel hatte, als sie noch Monopolist war,
nichts vorab für dieses Recht zu bezahlen, der Paketzusteller auf einer
Messe hingegen schon. Die Post hatte allerdings bestimmte Verpflichtungen
bei der Briefzustellung, die man auch als Preis für das Sonderrecht
ansehen kann (so zumindest haben seinerzeit die Befürworter dieser
Monopolstellung argumentiert).
Damit sind wir bei einer ähnlichen Erkenntnis wie schon oben, nur aus
einer anderen Richtung: Das Sonderrecht nützt demjenigen, der es hat,
aber solange er es noch nicht hat, schadet es ihm. Die verhinderte
Mieterin vor der Wohnung, die nicht einziehen konnte, zahlt auch einen
Preis dafür, dass der derzeitige Mieter ein Sonderrecht hat. Aber eines
Tages wird sie ja vielleicht auch eine Mieterin mit diesem Sonderrecht. So
gesehen zahlt sie also dafür, später dieses Sonderrecht des
Kündigungsschutzes zu bekommen. Das ist übrigens nicht unähnlich der
Situation der streikenden
Ärzte, die gewohnt waren, in der Frühphase ihrer Laufbahn einen
hohen Preis dafür zu zahlen, dass sie am Ende ihrer Karriere einmal das
Sonderrecht des Chefarztes bekommen können. Man muss sich noch eine
Besonderheit klar machen: Während der Würstchenbudenbesitzer als
einziger derjenige ist, der den Preis für das Recht zahlt und nicht etwa
diejenigen Würstchenbudenbetreiber, die auf der Messe gar nichts anbieten
dürfen, müssen alle Mieter "zahlen", die noch keine Wohnung
haben, und alle Ärzte, die noch nicht Chefarzt sind. Man sieht daran: Der
Mechanismus, nach dem das Sonderrecht verteilt wird, ist nicht ganz
unbedeutend.
Und
wenn man das Sonderrecht schon hat?
Ist es denn wenigstens toll, wenn man irgendwann endlich Chefarzt oder Mieter geworden ist und Inhaber des betreffenden Sonderrechts
ist? Wenn also der Preis für das Recht entweder von wem anders bezahlt
wird oder wenn man es schon bezahlt hat?
Nehmen wir einmal den Mieter in seiner Wohnung mit Kündigungsschutz.
Solange er in der Wohnung bleibt, hat er das Recht; zieht er aus, verliert
er es. Wir haben schon oben gesehen, dass er zwar versuchen wird, es
wenigstens teilweise an den Nachmieter zu verkaufen, aber das funktioniert
nicht sehr gut, weil der Rechtsrahmen dafür nicht existiert -
schließlich sollte ja hier kein handelbares Recht entstehen, sondern eine
soziale Absicherung in einem zentralen Bereich des Lebens. Folglich
verliert eine Mieterin, die den Mietvertrag kündigt, einen großen Teil
des Werts ihres Kündigungsschutzes. Die Reaktion darauf ist klar: Sie
wird später kündigen als sie es sonst getan hätte. Erst dann, wenn der
Job an einem Ort sehr viel besser bezahlt ist, wird sie dort hinziehen;
erst wenn ihr neuer Freund ganz toll ist, wird sie mit ihm zusammenziehen.
Zuvor fährt sie lieber mehr Auto oder verzichtet auf die Vorzüge des
Zusammenlebens. Mit anderen Worten: Sie zahlt einen Preis. Einen Preis
dafür, dass sie das Recht nicht verliert.
Wir sehen: Es ist nicht nur wichtig, wie man das Recht bekommt, sondern
auch, wie man es behält.
Und was ist nun in den Fällen, in denen man das Recht gar nicht
verlieren kann, also auch keinen Preis zahlen muss, um es zu behalten?
Nehmen wir einmal ein Staatsmonopol: Ob es sein Recht verliert oder
behält hängt im Wesentlichen von zufälligen politischen Entscheidungen
ab, auf die es nur einen geringen Einfluss hat. Es muss also keinen Preis
dafür zahlen, dass es das Recht behält. Was ist das Resultat? Vermutlich
wird es einfach einen schlechteren Service liefern als es hätte
tun können. Das ist übrigens der Unterschied zu einem nicht-rechtlichen Monopol,
das sich immer wieder gegen die Bedrohung durch potenzielle Konkurrenz
wehren muss. Ein Staatsmonopol muss das aber nicht, und folglich zahlen
die Kunden den Preis für das Sonderrecht. Das Monopolrecht wird damit
faktisch zu einem Recht, fett und faul zu werden.
Man möge mir verzeihen, dass ich im direkten Anschluss an diese
Formulierung bei den Unterhaltszahlungen an
geschiedene Ehefrauen ankomme - aber auch dies ist ein Recht, das man nicht verlieren kann. Denn egal, welcher der beiden Ehepartner den Vertrag
kündigt, der Unterhaltsanspruch ist davon unabhängig. Somit gibt es
keinen Preis, den die Ehefrau zu zahlen hat, um ihr Recht zu behalten.
(Falls Sie hier einwenden, das gleiche Recht habe ja auch der Ehemann,
wenn er wirtschaftlich abhängig ist, dann stimmt das natürlich.
Allerdings werden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass das nicht gerade der
Normalfall real existierender Ehen ist.)
Welches ist also die Reaktion der Frau auf diese Situation? Natürlich
die gleiche wie die des Staatsmonopols. Wissend, dass sie
"abgesichert" ist, hat sie keinerlei Veranlassung, in die eigene
Erwerbsfähigkeit zu investieren und unabhängig zu bleiben. Folglich
bleibt sie nach der Geburt der Kinder länger zu Hause als sie es
andernfalls täte und bildet sich in dieser Zeit weniger fort als sie es
andernfalls täte. Somit ist sie nach einigen Jahren gar nicht mehr
in der Lage, sich selbst zu ernähren. Natürlich mag es vordergründig ganz angenehm
sein, auch über die Ehe hinaus eine Art Stipendium von seinem Exmann zu
bekommen (ebenso wie die Arbeit bei einem Staatsmonopol zu einem gewissen Grad
angenehm sein mag), aber noch schöner wäre es vielleicht, in einem
eigenen Beruf zu arbeiten und ein unabhängiges Leben führen zu
können. Vielleicht sogar mit Erfolg im Beruf, der dann zu einem
höheren eigenen Lebensstandard führt. Auch hier gilt die Grundprämisse
der Spieltheorie: Neben den direkten Effekten gibt es
indirekte. Und falls Sie das Gefühl haben, man könne sich doch auch
freiwillig und trotz der Absicherung weiterbilden und zu arbeiten
beginnen, dann sollten Sie am besten gleich einmal meinen Artikel
durchlesen, in dem ich hinterfrage wieso Raucher
so oft behaupten, aufhören zu wollen, es aber nicht tun. Als
"abgesicherte" Ehefrau ist man in einer ganz ähnlichen
Situation.
Sind
Kündigungsschutz und Unterhaltszahlungen denn immer schlecht?
Keineswegs. Das habe ich auch an keiner Stelle behauptet. Ich habe noch nicht
einmal behauptet, dass die Sonderrechte, wie Kündigungsschutz,
Mieterschutz, Unterhaltszahlungen oder Monopolrechte, überhaupt
"schlecht" sind. Sondern ich habe darauf hingewiesen, dass diese
Rechte nicht einfach gratis sind, sondern dass sie an anderer Stelle
Nachteile entstehen lassen, die man in die Überlegungen einbeziehen
muss.
Viele Ökonomen ziehen aus der Tatsache der Existenz dieser Nachteile
den Schluss, alle Rechte dieser Art sollten am besten gar nicht
existieren. Das halte ich für falsch. Man muss sich klar machen, dass der
Verlust der eigenen Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Ehepartners einen
extremen Einschnitt in das Leben eines Menschen bedeuten. Dieser
Einschnitt ist keineswegs nur materiell, sondern er kann zu völliger
Orientierungslosigkeit, zu Depressionen, zu Alkoholsucht und damit zu
Folgen kommen, die nicht umkehrbar sind. Es wäre eine völlige
Fehleinschätzung, dies einfach zu ignorieren und zu fordern, man müsse
den Kündigungsschutz für Mieter abschaffen, da er zu einem ineffizienten
Wohnungsmarkt führe - denn diese Ineffizienz (die zweifellos eine Folge
ist) bezieht sich nur auf den rein ökonomischen Aspekt dieses einen
Marktes. Dass ein Familienvater überhaupt nicht mehr einer normalen
Beschäftigung nachgehen könnte, wenn er mit seiner Familie wirklich von
heute auf morgen aus einer Wohnung herausgeworfen werden könnte, das taucht in dieser
Überlegung aber schon gar nicht mehr auf. Und daher ist sie in ihrer
Unvollständigkeit für eine Politikempfehlung nicht geeignet.
Aber ich behaupte auch nicht, dass Kündigungsschutz und
Unterhaltszahlungen automatisch "gut" sind. Sondern ich sage,
dass man alle Konsequenzen einer solchen Regelung einbeziehen muss, wenn
man sie gesellschaftlich bewertet. Und ein Großteil der Konsequenzen
erfolgt durch indirekte Reaktionen, teilweise von Stellen, an die man
zunächst überhaupt nicht denkt.
Wenn französische Jugendliche aus Wut vor der "Ausbeutung durch die
vorangegangene Generation" protestieren, dann sollten sie wenigstens
wissen, wem sie damit helfen und wem sie schaden. Und falls sie den
arbeitslosen Jugendlichen nicht schaden wollen, dann sollten sie es auch
nicht tun. Wenn Feministinnen die Absicherung von Ehefrauen fordern, dann
sollten sie zumindest erkennen, dass eben diese Absicherung dazu führt,
dass viele Frauen ihre Erwerbsfähigkeit verlieren und wenig Grund oder
Möglichkeiten haben, in das Berufsleben einzutreten. Und wenn sie
diesen Ehefrauen nicht schaden wollen, dann sollten sie es auch nicht
tun.
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