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Auf dem Tisch liegen zwei Stücke Kuchen: Ein
Stück Frankfurter Kranz (Ihr Lieblingskuchen) und ein Stück staubiger
Kokosstreusel (Ihr kuchenmäßiger Gau). Wie schön, dass Sie Gast sind
und daher wählen dürfen. - Aber ist es immer schön, wählen zu dürfen?
Und wie schön ist es eigentlich?
Und ja: "wählen dürfen" bezieht sich auch auf
Bundestagswahlen und auf finanzielle Derivate namens Optionen (was nur die
englische Übersetzung der Wahlmöglichkeit ist). Und so kommen wir in
diesem Kapitel vom harmlosen Kuchen essen über Politik und Finanztheorie
zur Philosophie.
Wie gern wählen wir?
Um zu entscheiden, wie schön das Wählen ist, müssen wir uns einfach
nur vorstellen, wir dürften es nicht. Damit es auch schön fair zugeht,
wirft dann in unserem Beispiel von eben unsere Gastgeberin einfach eine Münze, um zu entscheiden, wer
welches Stück bekommt.
Werfen wir also einen Blick auf die Situation, in der ein Münzwurf
entscheidet, welches Stück Kuchen wir bekommen. In der Spieltheorie nennt
man dies einen Zufallszug oder wenn – wie hier – nur dieser eine Zug
den Spielausgang bestimmt, dann ist es eine Lotterie. Wir können dies als
einen sehr einfachen Spielbaum schreiben:
F ist die Freude,
die wir beim Verzehr des Frankfurter Kranzes haben, K die Freude für den
Kokosstreusel. Da wir den Frankfurter Kranz lieber mögen als den
Kokosstreusel, ist
.
Wir wissen jetzt: Wenn wir wählen dürfen, dann
nehmen wir immer das Stück Kuchen, das uns die größere Freude stiftet
(hier also den Frankfurter Kranz, der uns eine Freude von F gibt). Wenn
gelost wird, dann hängt unsere Freude vom Ergebnis des Losens ab und
dieses wiederum hängt von den Wahrscheinlichkeiten ab, mit denen die
beiden Lotterieergebnisse eintreten. Wenn eine Münze geworfen wird, dann
ist das schöner für uns als wenn wir den Frankfurter Kranz nur dann
bekommen, wenn wir mit einem normalen Würfel eine Sechs würfeln.
Folglich müssen wir die Wahrscheinlichkeit für die
zufällige Wahl des Frankfurter Kranzes mit einbeziehen und bezeichnen
diese einfach als p (für probability). Eine Wahrscheinlichkeit von p =
100% bedeutet, dass wir in der Lotterie immer den Frankfurter Kranz
bekomme, eine von p = 50% bedeutet, dass zum Beispiel die Münze geworfen
wird. Die Wahrscheinlichkeit für den Kokosstreuselkuchen ist einfach die
Wahrscheinlichkeit, dass wir nicht den Frankfurter Kranz bekommen. Da wir
mit 100% entweder den einen oder den anderen bekommen, ist also 100% minus
p die Wahrscheinlichkeit, die noch für den Kokosstreusel übrig bleibt.
Da 100% nur eine andere Schreibweise für 1,
ist also die Wahrscheinlichkeit für Kokosstreusel in der Lotterie immer
gleich 1-p.
Wenn wir wissen möchten, wieviel wir durch das
Wahlrecht gewinnen, dann müssen wir von dem Wert, den wir wählen werden
(also von F) das abziehen, was wir im anderen Fall bekommen würden. Die
zusätzliche Freude durch das Wahlrecht ist also:
W
= F – [p F + (1-p) K]
Nach einigen Umformungen
wird daraus
W
= (1-p) (F-K)
Dieses Ergebnis sagt uns etwas sehr Einfaches – nämlich
dass es zwei Einflussgrößen gibt, die unsere Freude über das Wahlrecht
erhöhen: 1. Wir wählen umso lieber, je größer die Wahrscheinlichkeit
ist, dass wir zufällig den Kokosstreusel bekommen würden, den wir nicht
mögen (in der Formel ist das 1-p). 2. Das Wählen wird für uns umso
wertvoller, je größer der Unterschied zwischen den beiden
Alternativen ist (in der Formel ist das F-K). Ob das Wahlrecht für uns
wertvoll oder wertlos ist, hängt demnach nicht davon ab, ob wir die
beiden Alternativen überhaupt gut oder schlecht finden, sondern ausschließlich
davon, wie sehr sie sich voneinander unterscheiden.
Werden wir praktischer: Wahlrecht in der echten Welt
Wieso sind Bundestagswahlen so frustrierend?
Gut, wir dürfen wählen. Aber zum einen zählt
unsere Stimme recht wenig (was ein ganz eigenes Kapitel in der
Spieltheorie ist, aber lassen wir das hier einmal beiseite) und zum
anderen sind die zu wählenden Alternativen sehr ähnlich. (Zumindest sind
die Unterschiede gering genug, dass sogar eine große Koalition kein
Problem ist – also, seien wir ehrlich – wie groß können die wahren
Differenzen über die Sonntagsreden hinaus schon sein?) Nicht sehr groß,
und das lässt die Differenz zwischen den beiden Alternativen (F-K)
schrumpfen. Und damit schrumpft der Wert unseres Wahlrechts.
Aber Vorsicht: keine falschen Schlüsse ziehen. Das
heißt nicht, dass wir uns bei sehr unterschiedlichen Parteien wohler fühlen
würden. Es heißt nur, dass das Recht der Wahlausübung dann mehr wert wäre.
Optionen
Tief im Giftschrank der Finanzinstrumente stehen die
Optionen. Das sind Instrumente die einem das Recht, nicht aber die Pflicht
geben, einen bestimmten Vertrag abzuschließen. Mit anderen Worten:
Optionen geben dem Inhaber ein Wahlrecht (und genau das ist auch die Übersetzung
des englischen Wortes option).
Hobbyanleger wissen, dass man damit sehr viel Geld
verlieren kann, aber die wenigsten wissen, worauf sie mit einer Option
eigentlich spekulieren. Die Formel, die wir aus den beiden Kuchenstücken
hergeleitet haben, sagt es uns aber: Wir spekulieren auf einen zunehmenden
Unterschied zwischen F und K. Viele denken, dass wir auf einen
steigenden Wert der Auszahlungsmöglichkeiten spekulieren (in dem
Kuchenbeispiel wäre das z.B. ein steigendes F oder auch ein steigendes p)
– das stimmt aber nicht. Denn würden wir das tatsächlich tun, dann könnten
wir das billiger haben, indem wir ein Finanzinstrument kaufen, das uns
nach oben wie nach unten beteiligt. Indem wir das nicht tun, zahlen wir
den hohen Preis für das Wahlrecht, und dieser Preis steigt bei
zunehmendem Unterschied von F und K. In der Finanztheorie würde man das Volatilität
(Schwankungsintensität) nennen.
Mit anderen Worten: Eine Option ist das geeignete
Instrument, wenn man auf eine zunehmende Volatilität spekuliert,
also auf ein Zunehmen des möglichen Unterschieds zwischen den Spielausgängen.
Allerdings hinkt der Vergleich ein wenig, weil in dem
Kuchen-Modell die Zeit nicht vorkommt, diese aber in der
Options(preis)theorie eine wesentliche Rolle spielt. Das Prinzip ist
jedoch durchaus das gleiche.
Werden wir philosophischer: Wählen wir freiwillig, wählen zu dürfen?
Jetzt eine Frage zweiter Ordnung: Wenn wir wählen dürfen,
ob wir wählen dürfen, nehmen wir dann an? Diese Frage klingt schwieriger
als sie ist, denn wir brauchen sie nur umzuformulieren in: Kann der Wert
des Wahlrechts jemals negativ sein? Denn wenn das Wahlrecht für uns immer
gut (oder wenigstens neutral ist), dann können wir gefahrlos immer wählen,
wählen zu dürfen – im schlimmsten Fall lassen wir anschließend dieses
Recht einfach verfallen.
Zum Glück haben wir oben schon die Formel
hergeleitet, die uns sagt, wieviel das Wahlrecht wert ist. Wir müssen nur
noch klären, ob dieser Wert W jemals negativ sein kann. Erinnern wir uns:
W = (1-p) (F-K), und es gilt
Da Wahrscheinlichkeiten niemals negativ sein können,
ist (1-p) auch nie negativ; und weil wir angenommen haben, F sei nie
kleiner als K, wird auch der zweite Ausdruck (F-K) niemals negativ; und
deshalb kann W (der Wert des Wahlrechts) niemals negativ werden. Schon ist
die Frage beantwortet. Wenn wir wählen dürfen, ob wir wählen dürfen,
sagen wir immer ja.
Jetzt fragen Sie vielleicht, ob wir nicht ein
bisschen zu weit gegangen sind in der Annahme, dass F immer größer oder
gleich K sei. Was, wenn es auf einmal andersherum ist? Das würde unsere
Überlegungen nicht stören. Denn dann würden wir bei Ausübung des
Wahlrechts eben K wählen anstatt F. Die Annahme dass F größer gleich K
ist, erfolgt also "ohne Beschränkung der Allgemeingültigkeit",
wie es in der Mathematik so schön heißt.
Fragen wir uns der Vollständigkeit halber, wodurch
ein Wahlrecht wertlos würde. Die Antwort lautet: wenn entweder (1-p) oder
(F-K) null würde oder beide. Was heißt das? Wenn (1-p) gleich null ist,
dann ist p offenbar gleich eins; und das heißt, dass ohnehin nur das schöne
Ereignis F (Frankfurter Kranz) eintreten kann – wozu sollten wir dann
noch wählen wollen? Und wenn (F-K) gleich null wird, dann heißt das,
dass beide Alternativen gleich gut oder gleich schlecht sind - eben
gleich. Mit anderen Worten, in beiden Fällen haben wir faktisch nichts zu
wählen, und dadurch wird das Wahlrecht wertlos.
War es das schon zum Wahlrecht?
Sind Sie enttäuscht, dass es so einfach war?
Misstrauisch, dass da irgend etwas nicht stimmen kann? Warten Sie es ab,
die Fortsetzung folgt. Aber ich erzähle Ihnen schon einmal eine kleine
Geschichte:
Nach dem Pisa-Schock sind alle Kultusministerien
aufgescheucht. Und so trudeln derzeit Vorschläge bei Universitäten und
Schulen ein, diesen mehr Flexibilität, also Wahlmöglichkeiten, zu geben.
Schulen sollen selbst entscheiden dürfen, wofür sie Gelder ausgeben
(nicht, dass es mehr Geld gäbe, aber immerhin die Möglichkeit, diese
nach eigenen Vorstellungen auszugeben); Universitäten sollen die Wahlmöglichkeit
bekommen, Professoren unterschiedliche Deputate (also Lehrverpflichtungen)
zu geben. Das sind alles Wahlrechte, die eigentlich nicht negativ sein dürften.
Wie reagieren die Lehrer und Professorinnen? Überwiegend mögen sie diese
Wahlmöglichkeiten nicht. Wieso eigentlich?
Lesen
Sie hier, wieso ein Wahlrecht
negativ sein kann und welche wichtigen Aspekte in dieser Analyse
bisher noch fehlen.
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