Version vom 18.04.2008
Erstversion vom 26.06.2006
Das Monopol und die Bundesnetzagentur
Im Moment ist es so, dass rechtlich gesehen alle Monopole als „böse“ gelten und daher staatlich reguliert werden müssen. Zuständig dafür ist eine staatliche Stelle, die – nun ja, auch ein Monopol ist. Es handelt sich um die Bundesnetzagentur, die früher einmal RegTP hieß (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post). Wie es sich für ein gutes Monopol gehört, dehnt es seinen Einflussbereich immer weiter aus, inzwischen auf Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Da Beispiele ja manchmal mehr sagen als lange theoretische Erörterungen, möchte ich hier einmal einen kleinen Arbeitsablauf dieses Staatsmonopols Bundesnetzagentur schildern.
Sie ist unter Anderem für die Vergabe der 0700er Nummern zuständig (das sind spezielle Service-Telefonnummern). Wer Anfang 2001 eine solche Nummer beantragt hat, dem wurde sie damals auch zugeteilt. Diese Zuteilung ist ein „gebührenpflichtiger Tatbestand lt. TNGebV“ und kostet in heutigem Geld 62,50 Euro. Wir sprechen hier von der reinen Zuteilung – die technische Abwicklung macht ein privates Unternehmen, zum Beispiel die Deutsche Telekom. Gratis übrigens (natürlich werden dann monatliche Gebühren fällig). Die Netzagentur dagegen macht nichts, außer der Zuordnung einer Nummer an eine Person (also das, was in der technischen Abwicklung automatisch mit enthalten ist), und dieser Service kostet 62,50 Euro. Man spricht in diesem Zusammenhang gern von Monopolgewinnen.
Für die Antragsteller aus dem Jahr 2001 kam aber nie eine Rechnung, was ja auch eine eigene Form von Service ist. Leider kommt statt dessen etwa fünf Jahre später (um genau zu sein am 15.02.2006) eine Mahnung über 63,27 Euro, von wem genau, ist ein bisschen schwer zu erkennen, aber irgendwo steht immerhin „Bundesnetzagentur (vorm. RegTP)“. Diese Mahnung hat sogar eine Telefonnummer darauf („für Rückfragen“), die man aber nicht erreichen kann, weil sie immer besetzt ist. Die Mahnung hat auch noch eine andere Telefonnummer, zwar nicht für Rückfragen, aber immerhin erreichbar. Wer an jenem Tag angerufen hat, war nicht allein. Ob er vielleicht eine Mahnung über 63,27 EUR bekommen habe? Dann gehe es um eine 0700er Nummer, Details wisse der nette Herr, den man immerhin erreicht hat, aber nicht, sondern nur die Bundesnetzagentur. Doch, doch, die ist auch erreichbar – er habe es auch schon einmal geschafft. Ah ja. Und mit wem spricht man eigentlich gerade? Na, mit der Bundeskasse in Trier. Ist doch klar.
Drei Tage später hat man es auch bei der Netzagentur geschafft. Die Dame der Bundesnetzagentur erklärt zuallererst und ungefragt, dass sie das dürfen. Was dürfen? Na, nach fünf Jahren noch eine Zahlung einfordern. Bei Privaten wäre das zwar schon nach drei Jahren verjährt, aber hier handele es sich ja um eine Behörde, daher geht das. Und wieso kommt die Rechnung, Verzeihung: Mahnung ohne Rechnung, erst jetzt? Es gab ein kleines Problem mit der Software, die konnte keine Rechnungen stellen. Fünf Jahre lang nicht.
Ob sie dann vielleicht einmal die Rechnung faxen könne, zu der die Mahnung ja schon vorliegt? Und zwar an die von der Behörde zugeteilte 0700er Nummer? Nein, leider, an eine 700er Nummer, das geht nicht. Wir brauchten schon eine „richtige“ Faxnummer. Aber mit einer solchen richtigen Faxnummer erhält man dann umgehend die – nein, nicht Rechnung, sondern „Festsetzung von Gebühren nach TKG mit in der Anlage explizit aufgeführten Sachverhalten … aus Gebührentatbeständen nach der Telekommunikations-Nummerngebührenverodnung“.
Dies ist eine wahre Geschichte. Und jetzt fragen Sie sich bitte, ob ein solches staatliches Monopol ein guter oder ein schlechter Ersatz für ein privates „natürliches Monopol“ im Telekommunikationsbereich ist.
Kleiner Nachtrag im Frühling 2008: Bis heute erreichen mich Geschichten, die sich exakt so abspielen wie hier geschildert. Immerhin beziehen sich jetzt die Mahnungen schon auf das Jahr 2004 (also nur noch ein Jahr hinter der für Private geltenden Verjährungsfrist), dafür erhebt die Bundesnetzagentur jetzt gleich Säumniszuschläge. Das Staatsmonopol baut seinen Service rasant aus.
T-Net vor Ort
Da wir gerade bei Anekdoten über die Bundesnetzagentur sind, hier noch eine: Bis vor Kurzem haben einige Telefonunternehmen, darunter auch die Deutsche Telekom, einen speziellen Tarif angeboten, bei dem man in einem Ortsnetz eine Telefonnummer haben konnte, auch dann, wenn man in dem betreffenden Ortsnetz gar kein Büro hat (bei der Telekom hieß das „T-Net vor Ort“). Das ist ein sehr interessanter Service für Unternehmen oder Privatpersonen, die umgezogen sind und eine alte Telefonnummer behalten möchten. Oder auch ein Service für Firmen, die gern lokal erreichbar sein möchten, um Telefonkosten für ihre Kunden zu senken ohne gleich eine ungeheuer teure 0800er Nummer einrichten zu müssen. Mit anderen Worten, es ist ein Tarif, über den sich alle freuen. Und wie es im Wettbewerb üblich ist, schafft eine gute Telefongesellschaft solche Vorteile für ihre Kunden, um der eigenen Konkurrenz (und sei diese auch nur latent) voraus zu sein. Alle freuten sich also in den Jahren 2003 bis 2006, dass es diesen Tarif gab.
Bis auf einige Beamte bei der Nummervergabeabteilung der Bundesnetzagentur. Da haben doch tatsächlich einige Unternehmen einfach einen Tarif neu geschaffen! Ohne Genehmigung! (Originalton übrigens; ich habe angerufen.) Das ist so, wie wenn ein volkseigener Betrieb auf einmal neue Mixer herstellt, die zwar die Kunden gern haben möchten, die das ZK aber nicht genehmigt hatte. In der Bundesnetzagentur atmet eben der Sozialismus. Folglich musste dieser Tarif wieder weg. Nicht genehmigt, nicht genehmigungsfähig (wieso eigentlich nicht?), also verboten. Die Konkurrenzhüter beseitigen effektiv die Vorzüge der Konkurrenz.
Erfolg: Wir müssen auf die 0700er Nummern umsteigen, die leider teurer sind, die die Kunden nicht akzeptieren und die die Bundesnetzagentur nicht mit Faxen beschicken kann. Na also. Mit dem Staatsmonopol zum Wettbewerb.