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Privatgläubigerbeteiligung beim Staatsbankrott
Bundeskanzlerin Merkel wollte eigentlich
durchsetzen, dass sich private Gläubiger an den Folgen einer Staatspleite
beteiligen müssen. Aber
daraus wurde nichts. Vielleicht liegt das daran, dass sich kaum jemand
richtig vorstellen kann, was die Privatgläubigerbeteiligung genau sein
soll, ob sie wichtig ist und auf welcher Seite man stehen sollte. Das ist
schade, denn es handelt sich um einen ziemlich wichtigen Punkt. Die
Sachlage ist diese:
Wenn ein Staat pleite geht, dann heißt das, dass
irgendwer sein Geld nicht mehr wiedersieht, das er verliehen hat. Weil das
eine unangenehme Sache ist, passen alle gut auf, dass ihnen das möglichst
nicht passiert. Weil jeder gut aufpasst, zeichnet sich eine drohende
Pleite schon lange ab, indem die Geldgeber rechtzeitig vor der
eigentlichen Pleite beginnen, immer höhere Zinsen als Entschädigung für
das festgestellte Risiko zu verlangen. Dieses Verhalten hat mehrere höchst
wünschenswerte Konsequenzen:
- Es
zeigt den Staaten, wann sie die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit
erreichen und lieber aufhören sollten, weitere Kredite aufzunehmen.
Dieses Signal kommt nicht plötzlich und unerwartet, sondern zeichnet
sich langsam ab, sodass man sinnvoll darauf reagieren kann.
- Man
braucht keine neue Behörde einzurichten, man braucht keine
Ratingagentur und keine komplizierten Vorschriften, sondern man kann
sich darauf verlassen, dass jeder Gläubiger so gut aufpasst und sich
so gut informiert, wie es geht – ganz einfach, weil er mit seinem
eigenen Geld drinsteckt.
- Wenn
es dennoch zu einer Pleite kommen sollte, dann können sich die Gläubiger
nicht darauf berufen, „nix gewusst“ zu haben. Denn die hohen
Zinsen sind für jeden sichtbar. Deshalb gibt es dann auch keine
moralische Begründung, weshalb jemand anders für die eigene
Spekulation aufkommen sollte – zumal man dann ja vorher durch die
hohen Zinsen auch schon dafür entschädigt wurde.
Mit anderen Worten: Dass man sein Geld verlieren
kann, wenn man es verleiht, ist kein Fehler im System, sondern eine
wichtige Eigenschaft des Kreditgeschäfts. Das Interesse der Sparer und
Anleger, Verluste zu vermeiden, diszipliniert alle Beteiligten: Es hält
die vielgegeißelte Gier der Anleger in Zaum und gibt den Schuldnern
rechtzeitig klare Zeichen. Es war eine der wesentlichen Ursachen für die
„Finanzkrise“, dass an vielen Stellen dieser Zusammenhang aus
politischen Gründen unterbrochen wurde.
Um die Ursachen der Krise zu beseitigen ist es also
unerlässlich, dass Anleger ihr Geld verlieren können. Genau das steckt
dahinter, wenn Frau Merkel die Privatgläubigerbeteiligung fordert. Sie
fordert damit, dass derjenige bitteschön selber bezahlen soll, der ein
Risiko eingeht, was anschließend schief geht.
Gleichzeitig haben wir natürlich alle Angst vor dem
„systemischen Risiko“, dass die Pleite eines Staates eine Bank mit in
die Tiefe reißt und dann dominoartig das ganze Finanzsystem gleich mit.
Um das zu verhindern, richten wir alle möglichen Rettungsschirme ein. Ich
möchte hier nicht die Sinnhaftigkeit der Rettungsschirme diskutieren
(sehen dafür Sie lieber in mein neues Buch Rettung vor dem Euro), aber
ich möchte auf eine Wirkung hinweisen: Wenn ein Rettungsschirm für die
Verluste der privaten Gläubiger in vollem Umfang eintritt, dann schafft
er damit deren Kontrollfunktion ab – und begeht damit exakt den Fehler
erneut, der überhaupt erst zur Krise geführt hat. Dass die Privatgläubiger
in Zukunft nicht für Staatspleiten haften sollen, ist daher eine
ziemliche Katastrophe.
Dabei gäbe es einen einfachen Weg, beides auf einmal
zu erreichen, die Kontrollfunktion der Anleger und den Schutz vor
einem Dominoeffekt: Der Rettungsschirm darf nicht die ersten
Verluste übernehmen, sondern nur die großen Verluste, die über
ein bedrohliches Maß hinausgehen. Wir müssten den Rettungsschirm also
aufbauen wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Möglichkeit
für Verluste sorgen dann dafür, dass die Investoren gut aufpassen, wem
sie ihr Geld leihen; und die Absicherung großer Schadensfälle sorgt dafür,
das Gesamtsystem zu stabilisieren. Es ist kein Zufall, dass
Versicherungsverträge genau so konstruiert sind. Eigentlich recht
einfach, oder?
Bleibt nur noch die Frage, wieso das die wichtigen Herren am
Verhandlungstisch nicht einsehen wollen. Dafür hilft es nachzusehen, wem
denn die Regelung ohne Privatgläubigerbeteilung nützt. Das sind zwei
Gruppen: Erstens die Banken, die schon viel Geld an zweifelhafte
Kandidaten verliehen haben; und zweitens Politiker, die sich gern billig
weiter verschulden wollen. Also diejenigen, die gerade die Regelungen
verhandelt haben.
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