Version vom 11.03.2007
Erstversion vom 29.12.2005

Wieso Ackermann bei Mannesmann richtig gehandelt hat

Was sagt die Spieltheorie zum  Prozess gegen den Vorstandschef der Deutschen Bank, Ackermann, im Fall Mannesmann. Vieles; besonders wichtig ist aber dieses Argument: Manager würden sich am liebsten wie Beamte verhalten, die Eigentümer von Unternehmen wollen jedoch Unternehmer im Management. Und Ackermanns Verhalten erreicht genau das.  

Gleich vorab: Man muss die Herren Ackermann, Zwickel und den Rest nicht mögen – sie geben einem sogar viele Gründe dafür, es nicht zu tun. Man kann auch der Meinung sein, dass sie viele Fehler gemacht haben und dass insbesondere die Entscheidung über die Abfindungen bei Mannesmann falsch war, sei es nun moralisch oder wirtschaftlich falsch. Von all diesen Dingen handelt dieser Beitrag aber nicht. Sondern er handelt von der Frage, ob hohe Zahlungen an Manager ökonomisch sinnvoll sein können – ganz unabhängig von Strafbarkeit, politischer Ausrichtung oder Sympathie.

Was ist eigentlich das Problem?

Die Zeit-Online und die Süddeutsche Zeitung bringen die öffentliche Meinung zu den gezahlten Abfindungen an die ehemaligen Mannesmann-Manager auf den Punkt: „Verlangt wird nur, dass Vorstände und Aufsichtsräte im Interesse des Unternehmens handeln. ‚Eine Prämie aber, für die es keine vertragliche Grundlage gibt und die zu einem Zeitpunkt gewährt wird, zu dem bereits feststeht, dass der Empfänger sehr bald aus dem Unternehmen ausscheidet – eine solche Prämie liegt auf gar keinen Fall im Interesse des Unternehmens, und zwar weitgehend unabhängig von ihrer Höhe‘, schreibt die Süddeutsche Zeitung.“

Klingt plausibel – ist aber nicht zu Ende gedacht. Den Grund, weshalb eine solche Zahlung durchaus sinnvoll für das Unternehmen sein kann, schildere ich in diesem Beitrag. (Und warum sie auch tatsächlich sinnvoll war, lesen in der Spalte links – aber das nur als Zusatzinformation für die „moralische Bewertung“.)

Aktionäre haben keine Angst vor Risiko

Die heutige Finanzmarkttheorie geht davon aus, dass Menschen im Allgemeinen risikoscheu sind.

Daher versuchen Menschen auf Kapitalmärkten, die Risiken ihrer Geldanlagen so weit wie möglich zu beseitigen. Für Kapitalanleger gibt es eine sehr günstige Möglichkeit, dies zu tun: Anstatt das gesamte Vermögen in eine einzelne Investition zu stecken, kann man sein Geld auf mehrere Investitionen aufteilen. Wenn es jetzt der einen schlecht geht, geht es einer anderen vielleicht besser, und das Risiko des Gesamtengagements ist kleiner geworden als es in jeder einzelnen Investition möglich gewesen wäre.

Das geht interessanterweise zu gewissem Grad sogar, ohne dass man auf potenziellen Gewinn verzichten muss. Daher ist diese Form der Risikobeseitigung weitgehend gratis und folglich besagt die heutige Kapitalmarkttheorie, dass Kapitalanleger davon auch Gebrauch machen (man nennt diesen Vorgang Diversifikation). Dass es gratis ist zu diversifizieren, ergibt sich aus dem spieltheoretischen Konzept der Dominanz (in diesem Fall der Risikodominanz) – wie es genau geht, will ich hier nicht erklären, aber da es mehrere Nobelpreise im Umfeld dieser Theorie gegeben hat, genügt vielleicht schon der Hinweis, dass dies ein allgemein akzeptiertes Ergebnis ist.

Die Folge hiervon ist, dass ein Kapitalanleger keinerlei Angst vor dem speziellen Risiko zu haben braucht, das in einem konkreten Investitionsprojekt steckt: Da er sein Vermögen ja aufgeteilt hat, kommt es ihm nur auf den durchschnittlichen Erfolg aller seiner Projekte an, nicht auf den Erfolg jedes einzelnen. Dagegen ist es ihm aber sehr wichtig, dass in jedem einzelnen Projekt nicht etwa auf möglichen Gewinn verzichtet wird, um das Risiko des einzelnen Projekts zu reduzieren. Als erstaunliche Folge ergibt sich, dass auch ein von Natur aus sehr risikoscheuer Mensch in seiner Rolle als Kapitalanleger die gleichen Risiken in einem Unternehmen wünscht, wie ein wesentlich weniger risikoscheuer.

Manager sind wie Beamte: Sie haben Angst

Derselbe Mensch von eben wird ein völlig anderer, wenn er nicht Kapitalanleger ist, sondern Manager. Denn als Anleger kann er seine Risiken verteilen, als Manager ist er auf Gedeih und Verderb an „sein“ Unternehmen gebunden. Er kann nicht zu 5% bei der Telekom, zu 3% bei Microsoft, zu 3% bei Bayer usw. arbeiten, sondern er arbeitet zu 100% bei Mannesmann oder eben gar nicht. Daher interessiert ihn das Durchschnittsrisiko des Marktes denkbar wenig, sondern ihn interessiert ausschließlich das Risiko bei Mannesmann. Wenn er hier Risiken beseitigen kann, dann tut er es auch, selbst dann, wenn es potenzielle Gewinne kostet. Manager sind insofern wie Beamte: Die Vermeidung von Risiko ist bei ihnen ganz oben auf der Prioritätenliste, riskante Gewinnmöglichkeiten für das Unternehmen kommen erst danach.

Das ist etwas, was die Aktionäre überhaupt nicht mögen. Sie wollen das volle Potenzial eines Unternehmens oder eines Investitionsprojektes ausnutzen, egal wie groß das individuelle Risiko dieses Projekts ist. Wird ihnen dieses zu hoch, können sie es ja jederzeit fast gratis am Kapitalmarkt beseitigen, indem sie diversifizieren. Folglich wollen sie die Manager dazu bringen, auch so zu handeln.

Wie bringt man die Manager dazu, wie Unternehmer zu handeln?

Der Reflex eines Juristen in einem solchen Fall ist es, Vorschriften zu erlassen: Sagen wir den Managern doch einfach, wie sie sich verhalten sollen. Die Sache hat nur einen Haken. Damit die Vorschrift sinnvoll wird, müssen wir sie überwachen. Das geht aber nur, wenn sich jemand in dem Unternehmen so gut auskennt wie die Manager – und das ist unwahrscheinlich. Spieltheoretisch gesprochen, handelt es sich hier um ein Spiel mit asymmetrischer Information.

Was wir verlangen ist ja, dass die Manager bewusst riskante Entscheidungen treffen, die auch schief gehen können. Wenn sich die Kontrolleure schlechter auskennen als die Manager, dann wissen sie nie, ob eine Entscheidung schief gegangen ist, weil es eine schlechte Entscheidung war oder weil der Manager einfach nur Pech hatte. Somit müssten wir entweder alle unsinnigen Entscheidungen hinnehmen oder wir müssten schlechte Ausgänge bestrafen – und damit sind wir wieder beim Problem der Risikovermeidung, die wir ja gerade beseitigen wollten.

Wenn es also nicht mit Vorschriften geht, dann muss es mit Anreizen gehen. Ein naheliegender Gedanke ist es hier, das Managergehalt an den Erfolg des Unternehmens zu koppeln – wie immer man den misst: durch den Aktienkurs, den (eventuell bereinigten) Gewinn oder Ähnlichem. So schön das klingt, so wenig löst es aber das Problem. Denn wieder hängt die Entlohnung nur an dem einen Unternehmen, und somit haben die Manager wieder ein Interesse daran, die Risiken für dieses Unternehmen zu beschränken, auch wenn das Gewinnchancen kostet.

Vielleicht ist daher ein anderes Entlohnungsmodell nicht übel: Wenn der Manager erfolgreiche Entscheidungen trifft, dann hat er ein hohes Fixgehalt, eventuell ergänzt um einige variable Komponenten. Wenn er keinen Erfolg hat oder aus anderen Gründen auf die Straße gesetzt wird, dann bekommt er eine hohe Abfindung. Was wird er tun? Er wird sich auf einmal viel trauen, weil er finanziell unabhängig ist und weil er weich fällt, wenn die Dinge schief laufen.

Ein Beamter hat schlotternde Angst davor, einen kleinen Fehler zu machen, der seine so wichtigen Pensionszahlungen gefährdet, weil er keinerlei andere Unabhängigkeit besitzt. Ein Manager, der nicht weich fällt, wird sich verhalten wie ein Beamter. Wenn die Unternehmenseigentümer das nicht wollen, dann sollten sie ihn anders bezahlen als einen Beamten.

Ist das immer so?

Nein. Ich habe auch gar nicht behauptet, dass dies das einzig sinnvolle Entlohnungskonzept für Manager ist. Aber ich habe behauptet, dass es ein sinnvolles Konzept sein kann, und dass es im ureigensten Interesse der Eigentümer eines Unternehmens liegen kann, auch sehr hohe Abfindungen an scheidende Manager zu zahlen. Ob die Eigentümer eine derartige Entlohnung für ihre Manager wollen, ist ihnen überlassen – und vertreten werden die Eigentümer nun einmal durch den Aufsichtsrat. Wem diese Entscheidung aber auf keinen Fall überlassen sein sollte, das sind Gerichte.

Was heißt das konkret im  vorliegenden Fall Mannesmann?

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Mannesmann, Klaus Esser, hat sich gegen die Übernahme des Unternehmens durch Vodafone gewehrt. War das eine für Mannesmann sinnvolle Entscheidung? Für einen Außenstehenden (und dazu gehören sicherlich auch die meisten Aktionäre) ist das praktisch nicht zu entscheiden. Offensichtlich ist, dass er aus Karrieregründen ein Eigeninteresse an der Unabhängigkeit Mannesmanns haben konnte – aber nicht musste, denn er sollte immerhin zunächst der zweite Mann im gemeinsamen Unternehmen werden. Auf jeden Fall hatte er in dieser Zeit viele wichtige, schwierige und außerordentlich riskante Entscheidungen zu treffen. (Wenn Sie sie vom Lehnstuhl aus noch einmal miterleben wollen, dann lesen Sie Den Deal – ich hoffe, er wird eines Tages verfilmt.)

Wollten die Aktionäre hier einen Beamten oder einen Unternehmer? Wollten sie einen Manager, der Angst vor seinen eigenen weitere Karriereentwicklung haben musste, oder einen, der auch ohne weitere Führungsposition zufrieden sein konnte? Und welches Signal wollten sie an zukünftige Manager ihres Unternehmens senden? Dass man sich ängstlich an seinen Job klammern muss oder dass man auch riskante Entscheidungen treffen darf, ohne dadurch Nachteile zu haben – selbst dann, wenn sich die Entscheidung im Rückblick als eine schlechte erweist?

Wir kennen die Antworten nicht. Aber sie können lauten: Wir wollen keine Beamten. Wir  wollen, dass unsere Manager Risiken eingehen, auch in Zukunft. Und ja, das ist uns x Millionen wert. (Besonders, wenn wir durch besagten Manager zuvor um y Milliarden reicher wurden, aber das ist noch eine andere Geschichte.)

Das Gericht tut jetzt so, als könne man diese Antworten gar nicht geben und als könne man folglich einen „Schaden“ für die Aktionäre mit 24 Millionen Euro exakt beziffern. Dass dieser Betrag eine Investition in die Risikofreude zukünftiger Manager sein könnte, kommt den Richtern nicht in den Sinn. Und deshalb maßen sie sich mit an Rechtsbeugung grenzenden Konstruktionen Antworten an, die einzig und allein einer Gruppe zustehen: den Eigentümern des Unternehmens und deren Vertretern. Und ganz gewiss keinem Staatsanwalt und keinem Gericht.

Und was hat das mit Spieltheorie zu tun?

Die Anreizproblematik zwischen Aktionären und ihren Managern ist ein Spiel mit unvollständiger Information: Die Aktionäre wissen nicht das gleiche wie die Manager, das heißt, sie wissen nicht, welches Spiel die Manager eigentlich spielen (hier sogar fast wörtlich). Es gibt unter dem Namen Principal-Agent-Theorie eine umfangreiche  Diskussion in der Spieltheorie, wie man mit solchen Situationen umgeht. Weiterhin ist die Analyse der Risikoeinstellung von  Entscheidern ein wichtiger Bereich der Spieltheorie.

Wenn Sie mehr über die Grundlagen der Spieltheorie wissen möchten, dann brauchen Sie mein Spieltheorie-Buch – dort finden Sie mehr über Risikoeinstellung, Risikonutzenfunktion und Nashgleichgewichte in Spielen mit asymmetrischer Information.

Schreibe einen Kommentar