Version vom 24.05.2006

Wann man lieber kein Wahlrecht haben will

Eigentlich müsste es doch immer positiv sein, ein Wahlrecht zu haben (auch Option genannt). Im ersten Teil dieses Beitrags über Wahlrechte zeige ich auch, wieso das so ist. Hier kommt nun die dunkle Seite des Wahlrechts.

Professoren wollen kein Wahlrecht darüber, wie viele Stunden sie unterrichten müssen, sondern wollen lieber alle gleich viel „Lehrdeputat“. Damit endete mein Beitrag über das Wahlrecht (den Sie vor diesem gelesen haben sollten).

In der Zwischenzeit habe ich mehrere Anmerkungen zu diesem Wahlrecht-Beitrag bekommen, aber seltsamerweise hat keiner einen Vorschlag gemacht, wieso man allen Ernstes dagegen sein kann, ein Wahlrecht zu bekommen. Daher will ich hier einmal einige Ideen liefern.

Wieviele Spieler spielen hier?

Beginnen wir mit einer einfachen Frage: Wieviele Spieler gibt es bisher eigentlich? Richtig: genau einen. Einen Spieler, der gegen eine Wahrscheinlichkeitsverteilung spielt (nämlich gegen eine Lotterie). Das klingt denkbar wenig nach Spieltheorie, sondern nach klassischer Entscheidungstheorie. Und das ist auch schon der springende Punkt: Wenn wir hier noch ein paar weitere Entscheider als kleine Zutaten in unseren Kochtopf stecken, dann sehen wir, dass die Situation nicht mehr so eindeutig ist wie zu Beginn.

Fügen wir also einen weiteren Mitspieler hinzu: Stellen Sie sich vor, auf der Straße kommt Ihnen ein netter junger Mann entgegen und schenkt Ihnen einen großen Plüschteddy, einfach so, nur weil er heute so guter Laune ist. Misstrauisch? Ich wäre es. Und nun stellen Sie sich vor, in der Uni kommt Ihnen der nette Kultusminister entgegen und schenkt Ihnen ein Wahlrecht, einfach so, weil er heute so guter Laune ist. Misstrauisch? Die Professoren und Lehrer sind es.

Denn jede Lebenserfahrung lehrt, dass man nur selten etwas geschenkt bekommt, einfach so, ohne dass ein Gegenleistung erwartet wird. In der Tat haben wir bisher immer vom Wahlrecht so gesprochen, als hätten wir es einfach gratis bekommen. Wenn wir Wahlrecht aber einmal rückübersetzen in „Option“, dann sehen wir sofort, dass man dort ja auch immer eine Prämie zahlen muss, um diese Option zu bekommen.

Es kann also gut sein, dass die Lehrer und Professorinnen einfach davon ausgehen, dass mit diesem Wahlrecht irgend ein versteckter Haken daherkommt, der nur derzeit noch nicht genau benannt wurde oder durchaus auch erst später kommen kann, mit der Argumentation „Ihr habt ja jetzt schon dieses schöne Wahlrecht, dann müsst ihr nun auch diese kleine Aufgabe neu übernehmen“. Dagegen kann man sich ziemlich schlecht zur Wehr setzen, weil man das nette Geschenk des Wahlrechts ja schon angenommen hat, obwohl man es eigentlich gar nicht wollte. Deshalb trauen wir dem netten Mann mit dem Teddy ja auch nicht so recht.

Und wer sind die Spieler?

Daneben haben wir es uns aber auch an anderer Stelle etwas zu leicht gemacht. Denn wer bekommt die Option vom Kultusminister eigentlich? Doch nicht etwa etwa jede Lehrerin oder Professorin einzeln, die dann ganz für allein entscheiden kann, was sie tun wird. Stattdessen erhält dieses Recht entweder ein Gremium oder auch eine Einzelperson, die keineswegs dieselbe sein muss, wie die, die durch das ausgeübte Wahlrecht betroffen ist. In unserer Analyse über die Kuchenstücke haben wir also eine Situation untersucht, die hier gar nicht passt. Es ist fast ein klassischer Fehler in der Spieltheorie, die Spieler falsch zu modellieren. Genau das ist uns hier passiert, als wir einfach die Ergebnisse des Einpersonenspiels auf das Mehrpersonenspiel übertragen haben, das bei dem Kultusministerbeispiel aber nun einmal vorliegt.

Machen wir es einmal konkret: Angenommen, die Universitäten erhalten das Recht, selbst das Lehrdeputat für einzelne Professoren festzulegen. Weiterhin angenommen, der Dekan sei derjenige, der es konkret festsetzt. Dann passt unsere schöne Analyse der Kuchenstücke nicht mehr. Denn dort konnten wir selber wählen, welches Kuchenstück wir haben möchten, aber jetzt darf auf einmal der Herr Dekan wählen, welchen Kuchen wir bekommen. Verglichen mit dem Zustand, in dem jeder den gleichen Kuchen bekommt, muss das keineswegs eine Verbesserung sein, weil der Dekan natürlich danach entscheiden wird, was für ihn gut ist und nicht danach, was für uns gut ist.

Insofern hat die Tatsache, kein Wahlrecht zu haben, auch eine Schutzfunktion. Man kennt diese Situation durchaus des öfteren im juristischen Zusammenhang. Nehmen Sie zum Beispiel den Kündigungsschutz: Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen hier bestimmte Regelungen nicht treffen, selbst wenn sie beide wollten. Das Rechtsystem beschneidet also bewusst ein Wahlrecht, und zwar aus genau dem Grund, den wir eben gesehen haben: Wir wollen die Parteien (oder auch nur eine von beiden) vor bestimmten Wahlmöglichkeiten schützen.

Sollte denn wenigstens der Dekan das Wahlrecht haben wollen? Auch hier darf man die Rechung nicht ohne die anderen Spieler machen. Denn erstens wird der Dekan gewählt, der jetzige Dekan muss also keineswegs in alle Ewigkeit Dekan bleiben. Ob er das Wahlrecht haben will, wenn er weiß, dass es andere Dekane nach ihm auch haben werden (und diese dadurch später über ihn entscheiden), ist eine offene Frage.

Zudem darf man nicht vergessen, dass auch der Dekan nicht der einzige Spieler ist, sondern dass diejenigen, über die er entscheidet, auch Reaktionen zeigen werden. Zum Beispiel können sie ihm später das Leben bei anderen Entscheidungen schwer machen, in denen sie mitbestimmen dürfen. Und das werden sie tun, wenn sie vermuten, dass er zu seinem Vorteil entschieden habe – selbst dann, wenn er es gar nicht gemacht hat, sondern in Wahrheit immer im besten Sinne der Beteiligten entscheidet. Er muss also auf einmal Energie dafür aufwenden, etwas nachzuweisen, was er gar nicht nachweisen will und vielleicht auch gar nicht nachweisen kann. Infolgedessen ist es gut möglich, dass auch der Herr Dekan lieber auf dieses Wahlrecht verzichtet, um dem ganzen Ärger zu entgehen – besonders wenn er weiß, dass ihm das Wahlrecht gleichzeitig keine besonders großen Vorteile bringt.

Wird er es lieber haben, dass nicht er, sondern der Fachbereichsrat das Wahlrecht hat? (Der Fachbereichsrat ist ein Gremium aus mehreren Entscheidern, die normalerweise per Abstimmung entscheiden.) Die Antwort ist ein klares „weiß nicht“. Denn bei einem Gremium weiß man nie, welche Kuhhandel, welchen offenen oder geheimen Absichten und welche Zufälle gerade im Spiel sind. Daher kann so ziemlich alles passieren, und von unserer ursprünglichen Analyse des Einpersonenspiels ist nichts mehr übrig.

Wie gut sind Optionen im echten Leben? Ein Kochbuchrezept

Was machen wir jetzt also mit den schönen Optionen (den Wahlrechten)? Das Kochrezept lautet folgendermaßen:

  • Im einfachsten Fall freuen wir uns: Wenn wir ein Wahlrecht haben,
    das nur uns betrifft, dann kann dies niemals schlecht für uns
    sein.
  • Aber wir fragen, welchen Preis wir für dieses Wahlrecht zahlen.
    Manchmal ist der Preis versteckt.
  • Wenn wir ein Wahlrecht zulasten eines Dritten haben, dann klingt das
    zwar zunächst einmal gut, aber die entscheidende Frage ist hier, wie
    schwer er uns das Leben machen kann, wenn er mit unserer Ausübung
    nicht einverstanden ist.
  • Falls er sich effektiv wehren kann, dann kann uns das Recht teuer zu
    stehen kommen, weil er uns auch ungerechtfertigterweise verdächtigen
    kann, gegen seine Interessen verstoßen zu haben.
  • Ein Wahlrecht nicht zu haben, kann also auch eine
    Schutzfunktion haben, sowohl für denjenigen, der es ausüben könnte,
    als auch für den, zu dessen Lasten es ausgeübt werden kann.
  • Wenn das Wahlrecht nicht von einer Einzelperson ausgeübt wird,
    sondern von einem Gremium, dann kann so ziemlich alles passieren.

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